YUNANISTAN · Golden Visa / Investorenaufenthalt
Golden Visa Griechenland
Die griechische Golden Visa bietet berechtigten Nicht-EU-Bürgern bei Erfüllung der aktuellen Investitionsbedingungen eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis. Schwellen und Bedingungen unterscheiden sich nach Region, Immobilientyp und geltendem Recht. Es handelt sich nicht um direkte Staatsbürgerschaft.
INVESTITIONSMODELL
Zulässige Investitionswege
AUFENTHALTSRAHMEN
Grundbedingungen
Investition aufrechterhalten
Oturum izninin korunması ve yenilenmesi süresince uygun yatırımın ve taşınmaz mülkiyetinin devam etmesi gerekir. İzin 5 yıllık dönemlerle yenilenebilir. Taşınmazın satılması, yatırımcı oturum izninin sona ermesine veya iptaline neden olabilir.
Physischer Aufenthalt
Für die Verlängerung der Investorenerlaubnis ist im Allgemeinen kein Mindestaufenthalt erforderlich, solange Investition und übrige Voraussetzungen fortbestehen. Für Einbürgerung gelten eigene Anforderungen an den tatsächlichen Aufenthalt.
Familienumfang
Im Allgemeinen können Ehegatten oder anerkannte Partner, berechtigte unverheiratete Kinder und bestimmte Eltern einbezogen werden. Für jedes Familienmitglied gelten aktuelle Regeln und eigene Unterlagen.
Sprachanforderung
Für Golden-Visa-Antrag und Verlängerung besteht im Allgemeinen keine Griechischpflicht. Die Einbürgerung ist ein getrenntes Verfahren mit Anforderungen an Sprache, Geschichte, Geografie, Kultur und Staatskunde.
VERFAHREN
Fahrplan zum Aufenthalt
Ziel, Budget und geeignete Region festlegen.
Rechtliche, technische und finanzielle Prüfung der qualifizierenden Investition durchführen.
Steuernummer, Vertretung und Zahlung vorbereiten.
Investition und amtliche Unterlagen abschließen.
Aufenthaltsantrag einreichen sowie Biometrie und Behördenprüfung absolvieren.
Investition aufrechterhalten und Verlängerungsbedingungen erneut prüfen.
ABGRENZUNG ZUR STAATSBÜRGERSCHAFT
Hinweis zum Einbürgerungsweg
Die griechische Golden Visa führt nicht direkt oder automatisch zur Staatsbürgerschaft. Einbürgerung ist ein getrenntes Rechtsverfahren mit den jeweils geltenden Anforderungen an rechtmäßigen tatsächlichen Aufenthalt, steuerliche und soziale Bindungen, Zuverlässigkeit, Sprache und Staatskunde. Aktuelle Regeln sind mit Behörden und lizenzierten Beratern zu bestätigen.
ENTSCHEIDUNGSUNTERSTÜTZUNG
Für wen kann dieses Programm passen?
Kann eher geeignet sein
Geeignet kann das Programm für berechtigte Nicht-EU-Bürger sein, die eine verlängerbare investitionsgebundene Aufenthaltsoption suchen, die Anlage mittel- bis langfristig halten können und berechtigte Angehörige einbeziehen möchten. Liquidität, Ertrag und Gesamtkosten der Immobilie bleiben eigenständig zu prüfen.
Kann ungeeignet sein
Weniger geeignet ist es bei Erwartung garantierter oder sofortiger Staatsbürgerschaft, geplantem kurzfristigem Verkauf oder fehlender Bereitschaft, Immobilien-, Liquiditäts- und Währungsrisiken zu tragen. Die Investorenerlaubnis verleiht nicht automatisch ein uneingeschränktes Recht auf abhängige Beschäftigung.
RISIKO UND VERÄNDERUNGEN
Vor der Entscheidung zu beachten
Regeln, Schwellen, zulässige Objekte und Unterlagen können sich ändern. Aktuelle Immobilienwege können regionale Schwellen von 800.000 € und 400.000 € sowie besondere Umwandlungs- oder Denkmalschutzwege von 250.000 € umfassen. Objektgröße, Einzelerwerb und Kurzzeitvermietung können eingeschränkt sein.
T.G.T. garantiert weder Visum, Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, Rendite noch Wertsteigerung. Programmbedingungen sind zum Anfragezeitpunkt mit Behörden und lizenzierten Fachleuten erneut zu prüfen.
Quellen- und Auslegungshinweis anzeigen
Kernschwellen und Bedingungen wurden anhand von Angaben des griechischen Ministeriums für Migration und Asyl, des Verwaltungsregisters und Enterprise Greece geprüft. Jede Immobilie, Zahlung und Akte bedarf einer gesonderten Prüfung durch autorisierte griechische Rechts-, Notar-, Technik- und Steuerfachleute.